JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 03.04.2003, Aktenzeichen: 3 Ws 48/03
| Leitsatz: | Ob der Auftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei, mehrere Ermittlungsmaßnahmen - darunter die Vernehmung des bestimmt bezeichneten Beschuldigten - durchzuführen, die unbedingte Anordnung der ersten Beschuldigtenvernehmung im Sinne des § 78 c Abs.1 Satz 1 Nr. 1 StGB beinhaltet, bestimmt sich nach dem objektiven Sinngehalt der den Auftrag erteilenden Verfügung, welcher durch Auslegung von Wortlaut und Gestaltung der Verfügung unter Berücksichtigung des bis dahin angefallenen Akteninhalts zu ermitteln ist. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, |
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