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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 03.04.2000, Aktenzeichen: 2 WF 111/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 WF 111/99

Beschluss vom 03.04.2000


Leitsatz:Leitsatz

Die Einordnung eines Pkw als Haurat ist nicht zu beanstanden, wenn dieser für Einkäufe der Familie und zur Betreuung der Kinder benutzt wird. Auch wenn er im Alleineigentum eines Ehegatten steht, kann er dem anderen zur Nutzung zugewiesen werden, wenn dieser z. B. im Hinblick auf die Kinderbetreuung darauf angewiesen ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1361 a Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten,

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