JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 03.04.2000, Aktenzeichen: 2 WF 111/99
| Leitsatz: | Leitsatz Die Einordnung eines Pkw als Haurat ist nicht zu beanstanden, wenn dieser für Einkäufe der Familie und zur Betreuung der Kinder benutzt wird. Auch wenn er im Alleineigentum eines Ehegatten steht, kann er dem anderen zur Nutzung zugewiesen werden, wenn dieser z. B. im Hinblick auf die Kinderbetreuung darauf angewiesen ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1361 a Abs. 1 S. 2, |
| Stichworte: | Hausrat - Pkw - Alleineigentum eines Ehegatten, |
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