JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 02.06.2008, Aktenzeichen: 2 Ws 2/08
| Leitsatz: | Sind mehrere Bewerber für einen Ausbildungsplatz vorhanden, so steht der Justizbehörde ein Auswahlermessen zu. Keine Auswahlnotwendigkeit und kein Auswahlermessen bestehen, wenn nur vage vermutet wird, es könnten sich nach Beginn der Lehre noch andere Gefangene mit Ausbildungsdefiziten und -wunsch finden. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 7, StVollzG § 37, |
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