JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 02.05.2004, Aktenzeichen: 2 Ss 25/04
| Leitsatz: | Der hohe Rang des Rechtsguts der psychischen und physischen Gesundheit der Anwohner von Straßen und Autobahnen lässt es nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß nur deshalb als weniger pflichtwidrig zu gewichten weil die missachtete Geschwindigkeitsbeschränkung allein aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet war. |
| Rechtsgebiete: | StVG, BKatV |
| Vorschriften: | StVG § 25 Abs. 1, BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1, |
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