JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 01.07.2008, Aktenzeichen: 2 Ss 71/08
| Leitsatz: | Hat ein Rechtsanwalt gegenüber der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine als "außergerichtlich" bezeichnete Vollmacht vorgelegt (sog. "Verjährungsfalle"), so ist die Zustellung des Bußgeldbescheids an ihn dennoch als wirksam anzusehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 Halbs.1 OWiG), wenn er gleichzeitig oder im folgenden eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen ausübt. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 51 Abs. 3 OWiG, |
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