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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 01.06.2006, Aktenzeichen: 2 UF 163/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 UF 163/05

Beschluss vom 01.06.2006


Leitsatz:Wenn Berufung in vollem Umfang eingelegt und damit die Berufungssumme erreicht wird, ist hinsichtlich des Erfolg versprechenden Teils dieser Berufung Prozesskostenhilfe zu bewilligen, auch wenn alleine dieser Erfolg versprechende Teil die Berufungssumme nicht erreicht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114, ZPO § 511,

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