JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Beschluss vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 15 W 64/05
| Leitsatz: | 1. Emotional gefärbte Äußerungen eines Sachverständigen, die eine gewisse Verärgerung im Verhältnis zu einer Partei erkennen lassen, können eine Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. 2. Emotionale Äußerungen des Sachverständigen können vor allem dann den Eindruck einer Parteilichkeit erwecken, wenn die Verärgerung des Sachverständigen mit bestimmten inhaltlichen Mängeln seines Gutachtens korrespondiert. 3. Eine Partei kann einen Sachverständigen unter Umständen dann nicht ablehnen, wenn sie selbst die Verärgerung des Sachverständigen durch eigene unsachliche Angriffe provoziert hat. |
| Verfahrensgang: | LG Heidelberg 7 O 257/03 vom 15.09.2005 |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 01.02.2006, Aktenzeichen: 15 W 64/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 01.02.2006, 15 W 64/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum