( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEBeschluss vom 01.02.2005, Aktenzeichen: 15 W 44/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 15 W 44/04

Beschluss vom 01.02.2005


Leitsatz:1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.

2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 247, ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Mannheim 9 O 161/03 vom 22.07.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Beschluss vom 01.02.2005, Aktenzeichen: 15 W 44/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-beschluss-vom-01-02-2005-az-15-w-4404

"OLG-KARLSRUHE - 01.02.2005, 15 W 44/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN