JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 64 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Urteilsgründe, Fehlen, abgekürztes Urteil, Ergänzung, Zulässigkeit |
| Leitsatz: | Es entspricht gefestigter Rechtsprechung und verbreiteter Meinung in der Literatur, dass die nachträgliche Ergänzung eines Urteils im Straf- und Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig ist, und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 75 Abs. 1 S. 2 StPO, wenn es aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 446/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, BKatV |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Absehen, Gründe, fehlende Voreintragung, geringfügige Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenze |
| Leitsatz: | Auch zusammengenommen begründen eine fehlende (einschlägige) Vorbelastung und die nur geringfügige Überschreitung der nach der BKatV für die Indizierung eines Fahrverbotes maßgeblichen Geschwindigkeitsgrenze keinen Ausnahmefall, der dem Tatrichter die Möglichkeit eröffnen würde, von einem Fahrverbot abzusehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss OWi 387/08 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Fortbildung des materiellen Rechts, Verjährung, Zeitpunkt der Anordnung, rechtliches Gehör, Verletzung rechtlichen Gehörs, Nichtberücksichtigung eines Schriftsatzes, Mitteilung des Inhalts erforderlich, Verfahrensrüge, Unzulässigkeit einer Bezugnahme |
| Leitsatz: | Die Versagung rechtlichen Gehörs muss im Wege der Verfahrensrüge geltend gemacht werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 412/08 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Postlaufzeit, Wiedereinsetzung von Amts wegen, fehlender Briefumschlag, Bewährungswiderruf, Prognose des letzten Tatrichters, Maßgeblichkeit |
| Leitsatz: | Es ist nur dann bei der Entscheidung über einen Bewährungswiderruf in der Regel geboten, sich der Prognose des letzten Tatgerichts anzuschließen, wenn diesePrognose auf einer nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit den Gründen, die zur erneuten Strafaussetzung zur Bewährung geführt haben, beruht. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 179/08 | |
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