JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 04 / 2008
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| Rechtsgebiete: | BGB, KostO |
| Schlagworte: | Änderung der Verwahrungsanweisung |
| Leitsatz: | Für die notarielle Beurkundung einer Vereinbarung, durch die die gemeinsame Verwahrungsanweisung der Beteiligten in einem notariellen Grundstückskaufvertrag abgeändert wird, sind Gebühren nach § 16 Abs. 1 KostO nicht zu erheben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, I-15 Wx 13/08 | |
| Rechtsgebiete: | GGVSE |
| Schlagworte: | Ladungssicherung, Verantwortlichkeit, Fahrer, Beförderer |
| Leitsatz: | Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der Ladungssicherung reicht es aus, dass dem Fahrzeugführer die hierfür benötigten Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen und er von diesen ohne Schwierigkeiten - in eigener Verantwortung - Gebrauch machen kann. Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn sich die im Einzelfall benötigten Sicherungsmittel bei Fahrtantritt griffbereit im Fahrzeug befinden. Vielmehr stehen die zur Ladungssicherung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände dem Fahrzeugführer auch dann zur eigenverantwortlichen Benutzung zur Verfügung, wenn der Halter bzw. der Beförderer solche Sicherungsmittel in ausreichender Anzahl an einem Standort, von dem aus der Fahrzeugführer seine Fahrt antritt, lagermäßig vorrätig hält und sich der Fahrzeugführer ihrer ohne Schwierigkeiten bedienen kann. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 128/08 | |
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"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 04 / 2008 - Seite 16" © JuraForum.de — 2003-2012
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