JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 10 / 2007
Insgesamt sind 74 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | HGB, EGHGB |
| Leitsatz: | 1. Der Wechsel eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine Kommanditistenstellung lässt seine Haftung für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft auch aus Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unberührt. 2. Die bei Einführung des § 160 HGB durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz vom 18. März 1994 geschaffene Übergangsregelung des Art. 35 EGHGB hat auch nach der Modifizierung des § 160 HGB durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 weiterhin Geltung. 3. Soweit die Regelung des Art. 35 EGHGB zu einer Anwendung des vor dem 26. März 1994 geltenden Rechts führt, finden die vom Bundesgerichtshof hierzu entwickelten Grundsätze zur Nachhaftungsbegrenzung weiterhin Anwendung. Die Haftungsbegrenzung von 5 Jahren, die einem ausgeschiedenen Gesellschafter für Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen zugute kommen kann, die erst nach seinem Ausscheiden fällig werden, gilt danach nicht für den ehemalig persönlich haftenden Gesellschafter, der als Kommanditist in der Gesellschaft verbleibt und die Geschäfte der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH weiterführt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 8 U 29/07 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 94, ZPO |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 20 U 146/07 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob die dem Insolvenzverwalter übertragene Pflicht, die Zustellungen nach § 30 InsO durchzuführen, insolvenzspezifischer Natur ist und deren Verletzung deshalb die Haftungsfolgen des § 60 InsO auslöst. 2. Hat ein Insolvenzgläubiger, der schon vom Eröffnungsantrag Kenntnis hatte, auf anderem Wege als durch Einzelzustellung (hier: durch Schriftverkehr, der eine im Grundbuch eingetragene Sicherungshypothek des Gläubigers betraf) Kenntnis von Umständen erhalten, die auf die Verfahrenseröffnung schließen lassen, sich auch danach für lange Zeit nicht um den Fortgang des Verfahrens gekümmert und deshalb die Anmeldung seiner Forderung im Verfahren unterlassen, so kann die etwaige Pflichtverletzung unterlassener Einzelzustellung hinter dem Mitverschulden des Insolvenzgläubigers völlig zurücktreten. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 27 U 66/07 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Leitsatz: | "Virtuelles Hausverbot" durch Sperrung einer IP-Nummer bei Testmaßnahme zur Überprüfung des beworbenen Internetangebots. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 U 99/07 | |
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"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 10 / 2007 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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