JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 05 / 2006
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ob ein Unterhaltsanspruch eines 32-jährigen nichtehelichen Sohnes, der wegen Drogenschmuggels eine Freiheitsstrafe von 8 Jahre in Ecuador verbüßt, gem. § 1611 BGB ausgeschlossen ist, kann erst nach einer umfassenden Billigkeitsprüfung entschieden werden, bei der neben dem sittlichen Verschulden des Sohnes auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vaters und die Höhe des geltend gemachten Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen sind. Eine Auskunftsklage bzgl. der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters kann daher nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Sohn habe seine Bedürftigkeit durch eigenes sittliches Verschulden herbeigeführt, so dass ein Unterhaltsanspruch ganz entfalle. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 11 UF 53/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 WF 113/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, StVG, BKatV, OWiG |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 281/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, RBerG |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 21 U 34/06 | |
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