JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 04 / 2005
Insgesamt sind 68 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, KJHG, EGZPO |
| Leitsatz: | 1.) Eine gesonderte Erklärung des Pflichtigen nach § 648 II 1 ZPO ist entbehrlich, wenn er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im vereinfachten Verfahren nach §§ 645 ff ZPO bereits umfassend offen gelegt und hierdurch seinen Einwand fehlender Leistungsfähigkeit nachvollziehbar begründet hat. 2.) Wird der Formularvordruck "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" als Anlage zu einem Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eingereicht, in dem hierauf Bezug genommen wird, ist eine eigenhängige Unterzeichnung des Vordrucks durch den Pflichtigen in der Regel entbehrlich. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 11 UF 73/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Zulassung, Rechtsbeschwerde, Versagung des rechtlichen Gehörs, Begründung der Antrags, Voraussetzungen |
| Leitsatz: | Die Mitteilung des Inhalts der Entscheidung des Amtsgerichts über den Beweisantrag gehört auch im Rahmen der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs zu dem gem. § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO notwendigen Vorbringen, wenn der Betroffene geltend macht, durch eine Entscheidung über einen von ihm gestellten Beweisantrag sei sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 209/05 | |
| Rechtsgebiete: | AKB, VVG |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 20 U 1/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 20 U 25/05 | |
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