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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HammVerkündungsdatum11 / 2004 

Oberlandesgericht Hamm

Entscheidungen 11 / 2004



Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 41 bis 44:


OLG-HAMM – Urteil, 4 Ss 376/04 vom 03.11.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafzumessung, geringerer Schuldumfang, Berufungsgericht, Erörterung in den Urteilgründen, Verfahrensverzögerung
Leitsatz:Geht das Berufungsgericht bei der Verurteilung des Angeklagten von einem geringeren Schuldumfang als das Amtsgericht aus, so hat es, wenn es dieselbe Strafe wie das Amtsgericht verhängt, die Gründe dafür darzulegen
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 4 Ss 376/04



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 392/04 vom 02.11.2004

Rechtsgebiete:WaffG
Leitsatz:1. § 58 Abs. 8 WaffG billigt den Waffenbesitzern nicht etwa eine echte Überlegungsfrist zu, in der der Besitz von Waffen vorübergehend legitimiert wäre. Die Vorschrift regelt vielmehr, lediglich einen - zeitlich nur begrenzt anwendbaren - persönlichen Strafaufhebungsgrund, der die grundsätzliche Strafbarkeit des unerlaubten Waffenbesitzes nicht tangiert.

2. Die Übergabe im Sinne von § 58 Abs. 8 Satz 1 WaffG verlangt in Anlehnung an eine strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne von § 371 AO, dass der Besitzer eine gewisse Tätigkeit entfaltet, um der Polizei den Zugriff auf die illegal besessene Waffe zu ermöglichen, und dass dies wesentlich dazu beiträgt, den illegalen Zustand zu beenden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 392/04

OLG-HAMM – Beschluss, 27 W 44/04 vom 02.11.2004

Rechtsgebiete:InsO, GmbHG, ZPO
Leitsatz:1.

Das Insolvenzgericht hat bei der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der Prüfung, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, auch zu entscheiden, ob Forderungen aus Insolvenzanfechtung in Betracht kommen und aufgrund ihrer Realisierbarkeit zur Masse gerechnet werden können.

2.

Das Vorgehen des Insolvenzgerichts, stattdessen einen sog. schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter einzusetzen und diesen zu ermächtigen, "Anfechtungen bezüglich anfechtbarer Rechtshandlungen zu erklären" sowie Forderungen gegen die Anfechtungsgegner ggf. auch gerichtlich einzuziehen, und vor der Entscheidung über die Verfahrenseröffnung den Ausgang eines entsprechenden vom vorläufigen Verwalter geführten Rechtsstreits abzuwarten, ist gesetzwidrig, weil dem vorläufigen Insolvenzverwalter kein Anfechtungsrechts zusteht und auch durch eine Ermächtigung des Insolvenzgerichts nicht verschafft werden kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 27 W 44/04


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