JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 09 / 2004
Insgesamt sind 38 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Namenserteilung für ein nachgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern |
| Leitsatz: | 1) Die Bindungswirkung der Namenserteilung für ein erstgeborenes Kind nicht verheirateter Eltern (§ 1617 Abs. 1 S. 3 BGB) tritt nur für solche nachgeborenen Kinder ein, für die eine gemeinsame elterliche Sorge begründet wird. 2) Solange eine gemeinsame elterliche Sorge nicht besteht, ist die Mutter nicht gehindert, einem nachgeborenen Kind gem. § 1617 a Abs. 2 BGB den Namen des Vaters zu erteilen. Einer solchen Namenserteilung kann nicht durch eine analoge Anwendung des § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB entgegengetreten werden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 22/04 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StPO |
| Schlagworte: | Atemalkoholmessung, Feststellungen |
| Leitsatz: | Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG ist es derzeit ausreichend, wenn in den tatsächlichen Feststellungen mitgeteilt wird, dass eine "Atemalkoholmessung" durchgeführt worden ist und der festgestellte Atemalkoholwert aufgeführt wird. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 449/04 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StPO |
| Schlagworte: | Atemalkoholmessung, Feststellungen, Anforderungen an die Urteilgründe, Standardisiertes Messverfahren |
| Leitsatz: | Bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG, die auf einer Atemalkoholmessung beruht, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn im tatrichterlicher Urteil die Messmethode und der festgestellte Atemalkoholwert mitgeteilt wird. Weitere Angaben sind in der Regel nicht erforderlich. Insbesondere müssen auch nicht die Einzelmesswerte mitgeteilt werden (Aufgabe entgegenstehender Senatsrechtsprechung in 2 Ss OWi 455/01). |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 462/04 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Verfahrensrüge, Verwerfungsurteil, Begründung der Rüge |
| Leitsatz: | Zur Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, er Einspruch des Betroffenen sei zu Unrecht wegen unentschuldigten Ausbleibens verworfen worden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 548/04 | |
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