JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 08 / 2004
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | HGB, ZPO |
| Schlagworte: | Computerrecht, Ablieferung, Untersuchung, Rüge |
| Leitsatz: | 1. Zeichnet sich der "Vermieter" in einem "Mietkaufvertrag" gegenüber dem unternehmerischen "Mieter" von seiner Sachmängelhaftung unter Abtretung der Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag und Übertragung Untersuchungs- und Rügeobliegenheit frei, erlöschen die Gewährleistungsansprüche nach § 377 II HGB, wenn weder "Vermieter" noch "Mieter" Mängel unverzüglich rügen. 2. Eine Verpflichtung zur Installation und Konfiguration eines Thermodruckers und zur Lieferung von Farbbändern besteht bei einem Kaufvertrag nur bei ausdrücklicher oder konkludenter Vereinbarung. 3. Die Frist zur Untersuchung und Rüge beginnt mit der Ablieferung, bei einem Drucker also spätestens mit der Lieferung der bestellten Farbbänder; die Prüfungsfrist beträgt bei einem Thermodrucker höchstens 3 Wochen. 4. Eine Mängelrüge, die lediglich bemängelt, das Gerät sei "nicht einsatzbereit" bzw. "nicht funktionsfähig", ist zu unbestimmt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 29 U 19/04 | |
| Rechtsgebiete: | HTWG, VerbrKrG, HGB, BGB |
| Leitsatz: | 1. Der Beitritt zu einer Gesellschaft ist ein Geschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 HTWG, wenn er in einer Verhandlungssituation des § 1 HTWG erfolgt. Dies gilt auch für den Beitritt zu Anlagegesellschaften wie Immobilienfonds. 2. Im Falle eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds erschöpfen sich die Leistungspflichten nicht in der Zahlung der Einlage und dem Beitritt. 3. Der Widerruf führt zur Anwendung der Regeln über den fehlerhaften Beitritt mit der Folge einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung; dem Kläger steht das Auseinandersetzungsguthaben zu (Fortführung des Urteils des Senats vom 20.11.2002, 8 U 68/02) |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 8 U 15/04 | |
| Rechtsgebiete: | JGG, StPO |
| Schlagworte: | Jugendlicher, Untersuchungshaft, Prüfung durch das OLG, Fluchtgefahr, fester Wohnsitz, Beschleunigungsgrundsatz |
| Leitsatz: | Zur Anordnung von Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen und zur Beschleunigung im Jugendstrafverfahren |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 OBL 69/04 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, FEVG |
| Schlagworte: | Erstattung von außergerichtlichen Kosten des Betroffenen im Rechtsmittelverfahren |
| Leitsatz: | Veranlaßt die Ausländerbehörde nicht die rechtzeitige Entlassung des Betroffenen aus der Abschiebungshaft mit Ablauf der Frist des § 14 Abs. 4 S. 3 AsylVfG, so hat die Gebietskörperschaft der Behörde nach § 16 FEVG die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen für das von ihm eingelegte Rechtsmittel zu tragen, mit dem er den Ablauf der genannten Frist gerügt hat. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 269/04 | |