JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 48 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger, Hauptverhandlung ohne Verteidiger, Jugendstrafsache, Jugendsache, Einheitsjugendstrafe von mindestens einem Jahr, Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Revisionsverfahren, keine Revisionshauptverhandlung |
| Leitsatz: | Die Schwere der Tat i.S. des 3 140 Abs. 2 StPO beurteilt sich in erster Linie nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu erwarten hat, zu berücksichtigen sind. Diese Grundsätze gelten auch für das Jugendstrafverfahren, wobei es unerheblich ist, ob sich die drohende Straferwartung allein aus der abzuurteilenden Tat oder infolge der erforderlichen Bildung einer Einheitsjugendstrafe ergibt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 298/04 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, BKatV |
| Schlagworte: | Fahrverbot, Absehen, Taxifahrer, nächtliche Geschwindigkeitsüberschreitung, geringe Gefährdung, Grenze nur wenig überschritten, Verlust des Nebenjobs, Nebeneinkünfte, Vorlage einer Bescheinigung, Gefälligkeitsbescheinigung nicht auszuschließen |
| Leitsatz: | Zum (verneinten) Absehen vom Fahrverbot bei einem Taxifahrer wegen eines zur Nachtzeit begangenen Verkehrsverstoßes |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 428/04 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Diebstahl, besonders schwerer Fall, Gewerbsmäßigkeit, Veräußerungsabsicht, Wiederholungsabsicht |
| Leitsatz: | Die Absicht, dass ein Dieb die Beute gewinnbringend veräußern will, rechtfertigt noch nicht die Annahme von "Gewerbsmäßigkeit. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 280/04 | |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Schlagworte: | bedingte Entlassung, Anhörung, Strafvollstreckungsverfahren, Protokoll, Vermerk |
| Leitsatz: | Rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, gebieten es, das Vorbringen des Verurteilten bei seiner mündlichen Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren jedenfalls so festzuhalten, dass er Verurteilte erkennen kann, dass sein Vorbringen berücksichtigt worden ist, und das Beschwerdegericht die Möglichkeit hat, zu prüfen, ob das Vorbringen des Verurteilten von der Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung zutreffend berücksichtigt worden ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 196/04 | |
Seite: 1 2 3 4 5 6 ... 10 ... 12