JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 01 / 2004
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| Rechtsgebiete: | WEG |
| Leitsatz: | Die Bezeichnung des Sondereigentums in der Teilungserklärung als "später zu Wohnzwecken dienende Räume im Dachgeschoß" kann nicht dahin ausgelegt werden, dass sie dem betreffenden Sondereigentümer ein Ausbaurecht einräumt, umfassend alle Eingriffe in das Gemeinschafts- oder gar Sondereigentum anderer Wohnungseigentümer durchführen zu können, sofern sie nur erforderlich sind, um baubehördlichen Auflagen für die Aufnahme einer Wohnnutzung des Dachgeschoßraums (insbesondere im Hinblick auf den Feuerschutz) zu entsprechen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 153/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Im Rahmen einer Abänderungsklage gem. § 323 ZPO kann eine wesentliche Änderung der Verhältnisse dann nicht mit dem Wegfall mietfreien Wohnens begründet werden, wenn das Vorurteil zwar von mietfreiem Wohnen ausgegangen ist, Unterhalt aber in einer Gesamtwürdigung und -berechnung deshalb nicht zugesprochen wurde, weil der angemessene Unterhalt durch eigenes Einkommen und Vermögen gedeckt werden konnte. Der Unterhaltsberechtigte muss in einem solchen Fall, um eine Abänderungsklage schlüssig zu machen, zur Entwicklung seines Vermögens seit Erlass des Vorurteils und zur Möglichkeit, daraus Miete zahlen zu können, vortragen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 11 WF 138/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Unabhängig von der Form des Unterhaltstitels kann jedenfalls in den Fällen, in denen das minderjährige Kind mit der Abänderungsklage lediglich den Unterhalt in Höhe des Existenzminimums (bis 135 % des Regelbetrages) verlangt, sich auch eine unter 10 % liegende Erhöhung einschneidend auswirken und mithin "wesentlich" im Sinne des § 323 ZPO sein. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 10 WF 241/03 | |
"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 01 / 2004 - Seite 11" © JuraForum.de — 2003-2012
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