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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HammVerkündungsdatum11 / 2003 

Oberlandesgericht Hamm

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 48 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 45 bis 48:


OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss 566/03 vom 06.11.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Beweiswürdigung, Verweis auf Feststellungen im amtsgerichtlichen Urteil, Berufungsurteil
Leitsatz:Auf die Feststellungen der amtsgerichtlichen Entscheidung zur Person des Angeklagten kann im Berufungsurteil jedenfalls dann nicht verwiesen werden, wenn in der Berufungsverhandlung neue wesentliche Strafzumessungskriterien hervorgetreten sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 566/03



OLG-HAMM – Urteil, 11 UF 50/03 vom 05.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1.)

War die im Zeitpunkt der Trennung (Ende 2000) 50 Jahre alte Ehefrau ab der Heirat im Jahre 1973 nicht mehr berufstätig, dann ist ihr bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (zunächst im Geringverdienerbereich / Teilzeiterwerbstätigkeit) eine Übergangszeit zu bewilligen, die der Senat bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen ab dem Trennungszeitpunkt mit ca. 1 Jahr bemisst.

2.)

Verweist der Unterhaltspflichtige seine geschiedene Ehefrau nur auf die Aufnahme einer Tätigkeit im Geringverdienerbereich und verlangt erstmals mit der Berufungsbegründung eine vollschichtige Tätigkeit, dann können erst ab diesem Zeitpunkt Bemühungen um eine solche Stelle verlangt werden. Hierfür ist eine weitere Übergangszeit von ca. 6 Monaten angemessen.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 11 UF 50/03

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 572/03 vom 04.11.2003

Rechtsgebiete:StPO, GVG
Schlagworte:Besetzung, kleine Strafkammer, Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht, Geschäftsverteilungsplan, Reihenfolge der Vertretung
Leitsatz:1. Eine Richterin am Amtsgericht kann nicht zur ständigen Vorsitzenden einer ordentlichen Strafkammer bestellt werden.

2. Es ist unzulässig, bei vorübergehender Verhinderung des (bisherigen) Vorsitzenden einer kleinen Strafkammer dessen Stell im (neuen) Geschäftsverteilungsplan nicht zu besetzen und statt dessen dort allein einen stellvertretenden Vorsitzenden zu bestimmen.

3. Sind mehrere Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan zur Vertretung des Vorsitzenden berufen, so muss der Geschäftsverteilungsplan regeln, in welcher Reihenfolge dies zu geschehen hat, ansonsten ist der Grundsatz des gesetzlichen Richters nicht gewahrt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 572/03

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 729/03 vom 04.11.2003

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen, Anforderungen, Nachfahren zur Nachtzeit
Leitsatz:Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur Nachzeit ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 729/03


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