JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 48 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 45 bis 48:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Beweiswürdigung, Verweis auf Feststellungen im amtsgerichtlichen Urteil, Berufungsurteil |
| Leitsatz: | Auf die Feststellungen der amtsgerichtlichen Entscheidung zur Person des Angeklagten kann im Berufungsurteil jedenfalls dann nicht verwiesen werden, wenn in der Berufungsverhandlung neue wesentliche Strafzumessungskriterien hervorgetreten sind. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss 566/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1.) War die im Zeitpunkt der Trennung (Ende 2000) 50 Jahre alte Ehefrau ab der Heirat im Jahre 1973 nicht mehr berufstätig, dann ist ihr bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (zunächst im Geringverdienerbereich / Teilzeiterwerbstätigkeit) eine Übergangszeit zu bewilligen, die der Senat bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen ab dem Trennungszeitpunkt mit ca. 1 Jahr bemisst. 2.) Verweist der Unterhaltspflichtige seine geschiedene Ehefrau nur auf die Aufnahme einer Tätigkeit im Geringverdienerbereich und verlangt erstmals mit der Berufungsbegründung eine vollschichtige Tätigkeit, dann können erst ab diesem Zeitpunkt Bemühungen um eine solche Stelle verlangt werden. Hierfür ist eine weitere Übergangszeit von ca. 6 Monaten angemessen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 11 UF 50/03 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, GVG |
| Schlagworte: | Besetzung, kleine Strafkammer, Vertretung des Vorsitzenden, ständiger Vertreter, Richter am Amtsgericht, Geschäftsverteilungsplan, Reihenfolge der Vertretung |
| Leitsatz: | 1. Eine Richterin am Amtsgericht kann nicht zur ständigen Vorsitzenden einer ordentlichen Strafkammer bestellt werden. 2. Es ist unzulässig, bei vorübergehender Verhinderung des (bisherigen) Vorsitzenden einer kleinen Strafkammer dessen Stell im (neuen) Geschäftsverteilungsplan nicht zu besetzen und statt dessen dort allein einen stellvertretenden Vorsitzenden zu bestimmen. 3. Sind mehrere Richter nach dem Geschäftsverteilungsplan zur Vertretung des Vorsitzenden berufen, so muss der Geschäftsverteilungsplan regeln, in welcher Reihenfolge dies zu geschehen hat, ansonsten ist der Grundsatz des gesetzlichen Richters nicht gewahrt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 572/03 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, StPO |
| Schlagworte: | Geschwindigkeitsüberschreitung, tatsächliche Feststellungen, Anforderungen, Nachfahren zur Nachtzeit |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur Nachzeit ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 729/03 | |
"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 11 / 2003 - Seite 12" © JuraForum.de — 2003-2012
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