JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 01 / 2003
Insgesamt sind 43 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 21 bis 24:
| Rechtsgebiete: | JGG, StPO |
| Schlagworte: | Jugendrecht, Einbeziehung einer früheren Verurteilung, mehrere Jugendstrafen, Einheitsjugenstrafe, Anforderungen an die Urteilbegründung |
| Leitsatz: | Die Nichteinbeziehung einer früheren Verurteilung ist als Ausnahme von der Regel auch dann näher zu begründen, wenn die Voraussetzungen dafür nahe liegen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 1062/02 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Telefonüberwachung, Beweisverwertungsverbot, Katalogtat, Anordnung, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Anfangsverdacht, Untersuchungshaft, Verhältnismäßigkeit, Verzögerung, Rechtsmittelverfahren |
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Telefonüberwachung. 2. Es ist anerkannt, dass auch außerhalb des Verfahrens nach §§ 121, 122 StPO jederzeit die Frage zu prüfen ist, ob die weitere Untersuchungshaft noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils das Rechtsmittelverfahren ungebührlich verzögert. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 10/03 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftbeschwerde, Verzögerung im Berufungsverfahren, Ladung eines ausländischen Zeugen, Verhältnismäßigkeit |
| Leitsatz: | Es ist anerkannt, dass auch außerhalb des Verfahrens nach den §§ 121, 122 StPO bei der gemäß § 120 Abs. 1 StPO jederzeit zu prüfenden Frage, ob die weitere Untersuchungshaft noch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht, auch auf das in Haftsachen im besonderen Maße geltende Beschleunigungsprinzip des § 6 EMRK abzustellen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils das Rechtsmittelverfahren ungebührlich verzögert. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 20/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, WEG |
| Schlagworte: | Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Hausverwalters anläßlich der Prozeßführung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. |
| Leitsatz: | 1. Beauftragen Wohnungseigentümer ihren Hausverwalter mit der Prozeßführung, so kommt die Erstattung allein solcher Aufwendungen des Hausverwalters in Betracht, die ansonsten bei den Wohnungseigentümern selbst angefallen und ihnen nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu ersetzen wären. 2. Die Tätigkeit der eigenen Prozeßführung braucht der kostentragungspflichtige Gegner grundsätzlich nicht zu entschädigen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 381/02 | |
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"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 01 / 2003 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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