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Oberlandesgericht Hamm
Entscheidungen 08 / 2002
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 173/2002 vom 30.08.2002
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Pauschvergütung, besonders schwierige Sache, Anschluss an Einschätzung des Vorsitzenden |
| Leitsatz: | Zum Einschätzung des Verfahrens als "besonders schwierig" im Sinn von § 99 Abs. 1 BRAGO und zur Pflicht des Verteidigers, seinen Pauschvergütungsantrag zu begründen |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6 - 173/2002 |
OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 729/02 vom 29.08.2002
| Rechtsgebiete: | StVO, StPO |
| Schlagworte: | Rotlichtverstoß, qualifizierter Rotlichtverstoß, tatsächliche Feststellungen, Anforderungen an die Urteilsgründe |
| Leitsatz: | 1. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, auf das Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aus den Angaben von Zeugen zu schließen, die gleichzeitig das Grünlicht für den Querverkehr und das Einfahren des Betroffenen in den Kreuzungsbereich beobachten.
2. Innerorts können 50 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit und eine Gelbphase von drei Sekunden zur Grunde gelegt werden. Ansonsten muss das Urteil Feststellungen zum Schaltprogramm der Lichtzeichenanlage enthalten. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 729/02 |
OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 578/02 vom 27.08.2002
| Rechtsgebiete: | BKatV, StVO |
| Schlagworte: | Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Dauer des Fahrverbotes, Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt |
| Leitsatz: | Die Regeldauer für die erstmalige Anordnung eines Fahrverbotes kann nur überschritten werden, wenn besondere erschwerende Umstände die Grenzen des Regelfalles überschreiten. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt rechtfertigt die Verhängung eines längeren Fahrverbots nur, wenn festgestellt ist, dass das Telefonieren die dem Betroffenen vorgeworfene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst hat. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 578/02 |
OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 692/02 vom 22.08.2002
| Rechtsgebiete: | StVO, StPO |
| Schlagworte: | Rotlichtverstoß, Umfang der Feststellungen, qualifizierter Rotlichtverstoß, Beweiswürdigung |
| Leitsatz: | Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 692/02 |
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