JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 37 bis 40:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Haftbefehl, Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung, Übermaßverbot, Anberaumung des Hauptverhandlungstermins |
| Leitsatz: | Der Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO unterliegt im Hinblick auf das Übermaßverbot zeitlichen Beschränkungen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 502/01 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Pauschvergütung, besonderer Umfang, Dauer der Hauptverhandlung, Schwurgerichtsverfahren |
| Leitsatz: | Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um ein "besonders umfangreiches" Verfahren im Sinn von § 99 BRAGO gehandelt hat, ist nicht allein auf die durchschnittliche Dauer der Hauptverhandlungstermine abstellen; vielmehr ist auch von Bedeutung, wie lange die einzelnen Hauptverhandlungstermine gedauert haben. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-151/01 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Zulassung der Rechtsbeschwerde, ordnungsgemäße Begründung, Nichtgewährung des letzten Wortes, formelle Rüge, Sachrüge |
| Leitsatz: | Zur ordnungsgemäßen Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der die Nichtgewährung des letzten Wortes geltend gemacht wird. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 740/01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, UVollzO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen |
| Leitsatz: | 1. Mit Rechtskraft des Urteils geht die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft ohne weiteres in Strafhaft über. 2. Zum fortwirkenden Rechtsschutz bei prozessual überholten oder erledigten Maßnahmen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 271/01 | |
"Oberlandesgericht Hamm - Entscheidungen 11 / 2001 - Seite 10" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum