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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht HammVerkündungsdatum11 / 2001 

Oberlandesgericht Hamm

Entscheidungen 11 / 2001



Insgesamt sind 40 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 410/01 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nur im Rahmen der Identität mit der Hauptsache, Beurteilung der Identität nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht nach der jeweiligen Streitwertbemessung
Leitsatz:Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind nach Maßgabe der Kostengrundentscheidung in der Hauptsache nur insoweit erstattungsfähig, als eine Identität bzgl. beider Verfahren vorliegt; diese Identität beurteilt sich nach sachlichen Gesichtspunkten und nicht nach der jeweiligen Bemessung des Streitwertes.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 410/01



OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 378/01 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:förmliches Berichtigungsverfahren bei offenbarer Unrichtigkeit in der Kostenfestsetzung trotz Einlegung einer sofortigen Beschwerde
Leitsatz:Rügt die Partei eine offenbare Unrichtigkeit in der getroffenen Kostenfestsetzung, so ist darüber durch den Rechtspfleger im förmlichen Berichtigungsverfahren entsprechend § 319 ZPO auch dann zu entscheiden, wenn die erhobene Beanstandung in das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gekleidet ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 378/01

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 1029/01 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:StVO, StPO
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen, standardisiertes Messverfahren, Messmethode, Toleranzabzug
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung, die vom Betroffenen eingeräumt wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 1029/01

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 476/00 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Klageerzwingungsverfahren, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung, Notfall, erste Hilfeleistung. mehrere Ärzte
Leitsatz:Ärztliche Sachkunde begründet eine besondere Hilfspflicht nur dann, wenn der um Hilfe angegangene, nicht unmittelbar beteiligte Arzt wirksamere und frühere Hilfe leisten kann als andere Personen. Dies gilt auch im Verhältnis zwischen mehreren an einem Unglücksfall als mögliche Hilfeleistende beteiligte Ärzte.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 476/00


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