JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 10 / 2001
Insgesamt sind 56 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags, für die Entscheidung ohne Bedeutung, Beweisbehauptung, Indiztatsache, freie Beweiswürdigung |
| Leitsatz: | Zur Ablehnung eines (Hilfs)Beweisantrages als für die Entscheidung ohne Bedeutung. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ss 884/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, BtMG |
| Schlagworte: | Zusage des Tatrichters, Einhalten, Hinweis, Wahrunterstellung, Verstoß gegen BtMG, minder schwerer Fall, Aufklärungshilfe, erforderliche Feststellungen |
| Leitsatz: | 1. Der Tatrichter muss sich an eine im Verfahren gegebene Zusage, seiner Entscheidungen einen bestimmten Sachverhalt zugrunde zu legen, grundsätzlich halten. Er darf davon nur abweichen, wenn er das dem Angeklagten zuvor kenntlich gemacht hat. 2. Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen hinsichtlich der Voraussetzungen des § 31 BtMG |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 940/01 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Zulassung der Rechtsbeschwerde, Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen Gehörs, Fortbildung des materiellen Rechts |
| Leitsatz: | Zur Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der geltend gemacht wird, der Tatrichter habe zu Unrecht einen Beweisantrag abgelehnt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 909/01 | |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Schlagworte: | Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr |
| Leitsatz: | 1) Der Abgeltungsbereich der Gebühr gem. § 146 Abs. 1 KostO erfaßt bei der Durchführung einer Grundstücksveräußerung die Einholung und Verwahrung einer Löschungsbewilligung auch dann, wenn ihre Erteilung von dem Gläubiger mit Treuhandauflagen verbunden wird. 2) Betreuende Tätigkeiten des Notars, die dazu dienen, eine mit der Löschungsbewilligung verbundene Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen, sind gem. § 147 Abs. 2 KostO zu vergüten. Sie können im Einzelfall mit der Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit und der Überwachung der Kaufpreiszahlung ein einheitliches Geschäft bilden. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 417/00 | |
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