JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Hamm > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 57 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KostÄndG 1957, ZPO, BRAGO |
| Schlagworte: | Gebühren eines Rechtsbeistandes beim Prozeß in eigener Sache, Erstattungsfähigkeit von Gebühren des Rechtsbeistandes im Mahnverfahren bei späterem streitigen Verfahren |
| Leitsatz: | 1) Führt ein Rechtsbeistand einen Prozeß in eigener Sache, so kann er wie ein Rechtsanwalt Gebühren erstattet verlangen. 2) Die Einschaltung eines Rechtsbeistandes im Mahnverfahren begründet für diesen dann erstattungsfähige Gebühren neben denen des späteren Prozeßbevollmächtigten, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nicht zu rechnen brauchte. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 203/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, StVG |
| Schlagworte: | Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen Feststellungen |
| Leitsatz: | Zum Umfang der erforderlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 532/01 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Zuordnung der Differenzprozeßgebühr zu den Kosten des Vergleichs |
| Leitsatz: | Lassen die Parteien einen Mehrvergleich über nicht anhängige Ansprüche protokollieren, so gehört die Differenzprozeßgebühr zu den Kosten des Vergleichs und nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im übrigen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 206/01 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Pauschvergütung, besonders umfangreiches Verfahren, Begründung des Pauschvergütungsantrags, Besuche in der Justizvollzugsanstalt, Anforderungen an die Begründung |
| Leitsatz: | Leitsatz Die Anforderungen an den Vortrag des Pflichtverteidigers zur Begründung eines Pauschvergütungsantrags dürfen nicht überspannt werden. Er ist jedenfalls dann ausreichend begründet, wenn sich aufgrund der von dem Pflichtverteidiger gemachten Angaben der für den ehemaligen Angeklagten erbrachte Zeitaufwand, z.B. für Besuche in der Justizvollzugsanstalt, ermitteln bzw. ableiten lässt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. 6-100/01 | |
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