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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 28.03.2000, Aktenzeichen: 27 U 170/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 27 U 170/99

Urteil vom 28.03.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Das Vortäuschen eines Pkw-Aufbruches durch "Schloßstechen" kann ein Indiz für einen Versicherungsbetrug sein, wenn ein so "entwendeter" in Wirklichkeit mit dem passenden Schlüssel bedienter Pkw unter auch sonst auffälligen Umständen nach Art des sog. Berliner Modells in einen Unfall mit einem am Fahrbahnrand zum Parken abgestellten Pkw (älterer Jaguar) verwickelt wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10,

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