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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 27.09.2000, Aktenzeichen: 20 U 126/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 U 126/99

Urteil vom 27.09.2000


Leitsatz:Leitsatz

§ 6 VVG, 7, 12 AKB

1)

Tatsachenwürdigung zur Frage der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers bei einem streitigen Kfz-Diebstahl.

2)

Der Versicherer kann sich auch am Schluß der Berufungsverhandlung noch auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, wenn er den zugrunde liegenden Sachverhalt bereits vorher zur Begründung seiner Leistungsverweigerung wenn auch unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt vorgebracht hat.
Rechtsgebiete:VVG, AKB
Vorschriften:VVG § 6, AKB § 7, AKB § 12,

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