JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 27.03.2001, Aktenzeichen: 27 U 188/00
| Leitsatz: | Leitsatz 1. Gehört ein Rechtsstreit vor ein örtlich zuständiges Landwirtschaftsgericht, ist das Verfahren auch ohne Verweisungsbeschluss nach dorthin abzugeben (§ 12 Abs. 2 LwVG). Die Abweisung der Klage als unzulässig ist verfahrensfehlerhaft. 2. Die Mitgliedschaft in einer Haubergsgenossenschaft mit einem ursprünglichen Weidenutzungsrecht bezüglich des Hauberges steht der Begründung einer pachtähnlichen Nutzungsbefugnis des Hauberges eines einzelnen Mitglieds unter Ausschluss der anderen zum Grünschnitt und zur Aufbringung von Gülle nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | Gemeinschaftswaldgesetz, BGB, ZPO, LwVG |
| Vorschriften: | Gemeinschaftswaldgesetz § 9, BGB § 585, ZPO § 141, LwVG § 12 Abs. 2, |
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