JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 26.11.1999, Aktenzeichen: 20 U 144/99
| Leitsatz: | Leitsatz §§ 15 Abs. 3 MB/KK 76 1) Zum Begriff "Wegzug". Meldet der Versicherungsnehmer seinen privaten Wohnsitz für das benachbarte Ausland an, behält er aber seine berufliche Niederlassung (hier als Steuerberater) bei, ist ein Wegzug nicht ausreichend substantiiert vorgetragen, da aus diesem Vortrag nicht zwingend die Verlagerung des Lebensmittelpunktes folgt. 2) Tätigkeitsgebiet des Versicherers ist das Gebiet, in dem er werbend tätig wird und in dem er Versicherungsverträge abschließt. Urteil des 20. Zivilsenates des OLG Hamm vom 26.11.1999 (20 U 144/99) |
| Rechtsgebiete: | MB/KK 76 |
| Vorschriften: | MB/KK 76 §§ 15 Abs. 3, |
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