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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 26.10.1999, Aktenzeichen: 27 U 111/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 27 U 111/99

Urteil vom 26.10.1999


Leitsatz:Verkauft ein Gesellschafter seine Geschäftsanteile an einer - später in Konkurs gefallenen - GmbH als "voll eingezahlt", weil seine Einlageschuld mit seinem Darlehnsrückforderungsanspruch gegen die Gesellschaft verrechnet worden ist, und stellt sich dann im Konkurs die Nichterfüllung der Einlageverpflichtung heraus, so daß er insoweit vom Konkursverwalter auf Leistung der Einlage in Anspruch genommen wird, dann ist das kein Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der ein Wiederaufleben der Darlehnsforderung begründen könnte, weil der Verkäufer das Bestandsrisiko der Werthaltigkeit der Geschäftsanteile übernommen hat.

Urteil vom 26.10.1999 - 27 U 111/99 - (nicht rechtskräftig)
Rechtsgebiete:BGB, ZPO, GmbHG
Vorschriften:BGB § 437 Abs. 1, GmbHG § 16 Abs. 3, ZPO § 97, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, ZPO § 713, ZPO § 319 ZPO,

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