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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 24.11.2000, Aktenzeichen: 20 U 108/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 U 108/00

Urteil vom 24.11.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Fehlende Geschäftsfähigkeit hemmt nur den Verjährungsablauf; ändert aber nicht den Beginn und die Dauer der Verjährung.

Hat der Versicherer durch eine ablehnende Entscheidung die Verjährungshemmung nach § 12 II VVG beendet, so hemmen weitere Verhandlungen den Fristablauf nur dann, wenn erkennbar wird, der Versicherer wolle an seiner ablehnenden Entscheidung nicht festhalten.
Rechtsgebiete:VVG, BGB
Vorschriften:VVG § 12, BGB § 206, BGB § 205,

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