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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: 11 UF 237/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 11 UF 237/05

Urteil vom 24.05.2006


Leitsatz:Wird dem Unterhaltspflichtigen fiktiv eine Erwerbstätigkeit zugerechnet und erleidet er innerhalb der fiktiven Probezeit von 6 Monaten einen Unfall, der zu einer mehrmonatigen Arbeitsunfähigkeit führt, dann ist davon auszugehen, dass der fiktive Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen gem. § 622 Abs. 3 BGB gekündigt hätte, so dass die Einkommensfiktion ab diesem Zeitpunkt beendet ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 622 Abs. 3,
Verfahrensgang:AG Gronau 13 F 145/04 vom 01.09.2005

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