JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 3 U 107/00
| Leitsatz: | Zahnextraktionen bei Jugendlichen Leitsatz: Bei der Indikation von Zahnextraktionen ist zwischen der Erhaltungsfähigkeit und der Erhaltungswürdigkeit zu differenzieren. Wird die Erhaltungswürdigkeit von erhaltungsfähigen Zähnen schon bei der ersten Behandlung eines jugendlichen Patienten ausgeschlossen, so entspricht dies nicht gutem zahnärztlichem Standard. Trägt ein jugendlicher Patient infolge der nicht indizierten Entfernung von acht Zähnen eine herausnehmbare Oberkieferprothese, so kann dies die Zubilligung eines Schmerzensgeldes von 30.000,- DM rechtfertigen, |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 847, BGB § 823, BGB § 1967, ZPO § 308, ZPO § 539, ZPO § 540, ZPO § 91 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, |
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