JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 23.08.1999, Aktenzeichen: 18 U 7/99
| Leitsatz: | Nebenpflichten des Maklers Alleinauftrag - pVV Hat sich ein Makler in einem Alleinauftrag verpflichtet, für den Verkäufer einer Immobilie provisionsfrei tätig zu werden, so verstößt er gegen seine vertragliche Treuepflicht, wenn er, weil ein von ihm gefundener Kaufinteressent nicht die verlangte Provision zu zahlen bereit ist, seinem Auftraggeber droht, den Abschluß eines Kaufvertrages scheitern zu lassen, falls dieser sich nicht bereit finde, entgegen dem ursprünglichen Inhalt des Alleinauftrages eine Provision zu zahlen. Verpflichtet sich der Auftraggeber unter dem Druck dieser Drohung zur Zahlung einer Provision, so ist der Makler im Wege des Schadensersatzes verpflichtet, den Kunden von der Provisionspflicht freizustellen, was dem Provisionsanspruch des Maklers einredeweise entgegengehalten werden kann. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 543 Abs. 1, ZPO § 398, ZPO § 91, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, BGB § 278, BGB § 404, BGB § 141, BGB § 144, BGB § 654, BGB § 123, |
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