JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 23.02.2001, Aktenzeichen: 20 U 125/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Wird eingeräumt, daß eine 6-Monats-Frist am 27.9. abläuft, wird damit auch der Zugang am 27.3. zugestanden (soweit nicht § 193 BGB in Frage steht). 2) Bei Klageeinreichung per Telefax muß zwingend die Unterschrift des Anwalts auf den bei Gericht eingehenden Schriftstücken wiedergegeben sein. 3) Ein Anwalt muß Vorkehrungen für eine Faxausgangskontrolle vorsehen. 4) Im Rahmen des § 12 III VVG muß sich der VN das Verschulden seines Anwalts zurechnen lassen. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 12 III, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Urteil vom 23.02.2001, Aktenzeichen: 20 U 125/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 23.02.2001, 20 U 125/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum