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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 21 U 120/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 21 U 120/06

Urteil vom 21.12.2006


Leitsatz:Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Hauptunternehmer hierüber zu informieren, so ist der Subunternehmer gleichwohl Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB mit der Folge, daß der Hauptunternehmer dem Bauherrn für den Verlust des Schlüssels haftet. Der Bauherr muß sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 278,
Verfahrensgang:LG Essen 43 O 120/05 vom 23.06.2006

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