JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 21.12.2006, Aktenzeichen: 21 U 120/06
| Leitsatz: | Händigt ein Bauherr einem Subunternehmer zur Ermöglichung der Werkleistung einen Generalschlüssel unmittelbar aus, ohne den Hauptunternehmer hierüber zu informieren, so ist der Subunternehmer gleichwohl Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB mit der Folge, daß der Hauptunternehmer dem Bauherrn für den Verlust des Schlüssels haftet. Der Bauherr muß sich jedoch ein Mitverschulden anrechnen lassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 278, |
| Verfahrensgang: | LG Essen 43 O 120/05 vom 23.06.2006 |
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