JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 8 U 64/00
| Leitsatz: | 8 U 64/00 Leitsatz Ein Pferdezuchtverband, der im Jahre 1986 einem Pferdezüchter die unbeschränkte Eintragung seines Hengstes in das Zuchtbuch trotz erfolgter Körung verweigerte, weil der Hengst mit einem Stockmaß von nur 1,53 m den vom Verband verfolgten Zuchtzielen nicht entsprach, handelte nicht schuldhaft, weil er sich auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung stützen konnte und deren Änderung im Anschluss an die Beschlüsse des BVerfG vom 25.5. und 30.12.1993 nicht vorhersehen musste. § 276 BGB |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 276, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Urteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 8 U 64/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 21.03.2001, 8 U 64/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum