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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 21.02.2001, Aktenzeichen: 20 U 114/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 U 114/00

Urteil vom 21.02.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Wenn der VN hier ein Arzt, für einen einmaligen Vorfall etwa zwei Jahre vor Vertragsschluß in Selbstdiagnose ein Vorhofflimmern befürchtet, dies bei einer anschließenden Untersuchung weder bestätigt noch widerlegt wird und vorgeschlagene weitere Untersuchungen nicht durchgeführt werden, muß dieser Vorfall als Gesundheitsstörung angegeben werden.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 16, VVG § 21,

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