JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 19.01.2000, Aktenzeichen: 20 U 181/99
| Leitsatz: | Leitsatz 1) In handwerklicher Arbeit ohne Zuordnung zu einem bestimmten Bild hergestellte Bilderrahmen sind keine Kunstgegenstände. 2) Auch außerhalb einer geschlossenen Wohneinheit in einer anderen Etage gelegenen Räume können zur versicherten Wohnung des Versicherungsnehmers gehören, wenn dieser sie zur Erweiterung seines Lebensraumes nutzt. 3) In einer Erweiterung der Wohnung des Versicherungsnehmers um einen außerhalb seiner Wohneinheit in einer anderen Etage des Gebäudes gelegenen Raum liegt keine Gefahrerhöhung i. S. d. §§ 23 ff VVG. |
| Rechtsgebiete: | VHB 74, VVG |
| Vorschriften: | VHB 74 § 1, VHB 74 § 3, VHB 74 § 5, VVG § 23 ff, |
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