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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 18.06.2009, Aktenzeichen: 2 UF 6/09 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 UF 6/09

Urteil vom 18.06.2009


Leitsatz:1) Besteht für eine geschiedene Ehefrau die Notwendigkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten, kann in den hierdurch ausgelösten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen.

2) Im Fall einer chronischen Erkrankung ist bei der Frage einer zeitlichen Begrenzung eines Anspruches auf nachehelichen Unterhalt aus § 1572 BGB auch zu berücksichtigen, ob die Anspruchsberechtigte nach gegenwärtiger Prognose jemals in der Lage sein wird, ihre wirtschaftliche Situation durch eine eigene Berufstätigkeit zu verbessern.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1572, BGB § 1578 b,
Stichworte:Krankenvorsorgeunterhalt, Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingten Nachteil, Herabsetzung, Befristung,
Verfahrensgang:AG Brakel, 9 F 149/07 vom 20.06.2008

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