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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 15.09.2004, Aktenzeichen: 2 Ss 243/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 243/04

Urteil vom 15.09.2004


Leitsatz:Hat das Tatgericht auf Freispruch erkannt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten weiterhin erhebliche Verdachtsmomente bestanden, muss es in seiner Beweiswürdigung und deren Darlegung alle für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 216, StPO § 267,
Stichworte:Beweiswürdigung, Verdachtsmomente, Freispruch, Ausführungen im Urteil, Abwägung,
Verfahrensgang:LG Bochum 4 Ns 37 Js 273/00 vom 12.01.2004

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