JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 15.03.2000, Aktenzeichen: 3 U 171/99
| Leitsatz: | Standard bei Venenoperationen Das sog. Venenstripping nach Babcock entsprach noch im Jahre 1994 dem Standard der Medizin. Der Arzt schuldet nicht stets das jeweilige neueste Therapiekonzept. Zu einem Behandlungsfehler wird das Vorgehen nach einer traditionellen Operationstechnik erst dann, wenn die neue Methode an einem für Aussagen über die Nutzen-Risiko-Bilanz ausreichend großen Patientengut medizinisch erprobt und im wesentlichen unumstritten ist, in der Praxis nicht nur an wenigen Zentren, sondern verbreitet Anwendung findet, für den jeweiligen Patienten risikoärmer oder weniger belastend ist und/oder besser Heilungschancen besteht. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 823 Abs. 1, BGB § 831, BGB § 847, BGB § 278, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, |
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