( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 15.02.2005, Aktenzeichen: 21 U 27/04 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 21 U 27/04

Urteil vom 15.02.2005


Leitsatz:1. Unterlässt ein Architekt vertraglich geschuldete Kostenermittlungen, führt dies in der Regel zu einer Minderung seiner Honorarforderung nach § 634 BGB a.F., ohne dass der Auftraggeber dem Architekten im Zeitraum der jeweils zu erbringenden Teilleistung oder nachträglich eine Frist mit Ablehnungsandrohung setzen muss.

2. Ein Architekt handelt pflichtwidrig, wenn er seinem Auftraggeber zur Verwendung gegenüber Handwerkern ein Vertragsformular zur Verfügung stellt, dessen Inhalt gegen wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts - hier Vertragsstrafe - verstößt.
Rechtsgebiete:HOAI, BGB, AGBG
Vorschriften:HOAI § 15, BGB § 634 a.F., BGB §§ 336 ff., AGBG § 9,
Stichworte:Vom Architekten pflichtwidrig unterlassene Kostenermittlungen, Aushändigung eines Vertragsformulars, in dem wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts nicht beachtet sind, an den Auftraggeber,
Verfahrensgang:LG Essen 17 O 284/96 vom 09.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Urteil vom 15.02.2005, Aktenzeichen: 21 U 27/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-urteil-vom-15-02-2005-az-21-u-2704

"OLG-HAMM - 15.02.2005, 21 U 27/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN