JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 14.06.1999, Aktenzeichen: 3 U 20/99
| Leitsatz: | Verfahrungsmangel in Arzthaftungssachen Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn sich durch die bloße Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung im Instanzenzug die Gefahr widersprechender Entscheidungen ergeben kann. Auch unter Berücksichtigung der Grundsätze zur horizontalen Arbeitsteilung können Art und Umfang des einem Arzt zur Last gelegten Behandlungsfehlers Einfluß auf die im Streit stehenden Entscheidungen haben. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 539, ZPO § 301, ZPO § 301 Abs. 1, ZPO § 540, |
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