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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 14.02.2000, Aktenzeichen: 8 U 117/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 8 U 117/99

Urteil vom 14.02.2000


Leitsatz:Leitsatz

1. Eine in einem Gesellschaftsvertrag einer GmbH getroffene Regelung, wonach die Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen nur innerhalb eines Monats, die Frist beginnend mit dem Tag nach der Protokollierung, geltend gemacht werden kann, ist wirksam.

2. Nimmt der Gesellschafter in Kenntnis von der einberufenen Gesellschafterversammlung und der in der Einladung enthaltenen Tagesordnungspunkte nicht an der Gesellschafterversammlung teil, obliegt es ihm zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (hier: Versäumung der Anfechtungsfristen), sich von eventuellen Beschlussfassungen Kenntnis zu verschaffen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 546 Abs. 2,

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