JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 12.09.2001, Aktenzeichen: 20 U 186/00
| Leitsatz: | Für die Repräsentanteneigenschaft des Mieters einer gegen Feuer versicherten gewerblichen Halle kommt es maßgeblich darauf an, ob der Vermieter ihn dazu befugt hat, die Risikoverwaltung in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang oder die Vertragsverwaltung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der Mieter im Rahmen der Risiko- oder Vertragsverwaltung gelegentlich nach außen tätig wird, dabei aber stets mit Wissen und im Auftrag des nicht am Ort des vers. Objekts wohnhaften Vermieters handelt. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 6 II, VVG § 61, |
| Verfahrensgang: | LG Münster 15 O 181/00 |
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