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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 08.05.2001, Aktenzeichen: 27 U 16/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 27 U 16/01

Urteil vom 08.05.2001


Leitsatz:Bei Schadensersatzleistung durch Erstattung der Kosten für dauernde Unterbringung in einem Pflegeheim ist im Wege der Vorteilsausgleichung eine Aufwendungsersparnis für Wohnungskosten nur in Höhe des tatsächlichen Wertes der durch das Heim bereit gestellten Wohnungsgelegenheit in Abzug zu bringen und keine (höheren) hypothetischen Wohnungskosten, die dem Geschädigten bei einer durchschnittlichen Lebensführung ohne das schädigende Ereignis entstanden wären.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 287, ZPO § 91, ZPO § 97, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 710, ZPO § 546 Abs. 1 S. 2,
Verfahrensgang:LG Bielefeld 2 O 372/00
Rechtskraft:ja

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