( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: 20 U 200/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 U 200/99

Urteil vom 06.07.2001


Leitsatz:Anspruchsmindernd nach § 10 I AUB 61 ist nur die Mitwirkung von "Krankheiten oder Gebrechen", soweit deren Mitwirkungsanteil mindestens 25 % beträgt. Dazu zählen, normale Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen im Sinne einer altersbedingten Veränderung des Körpers nicht.

Der Unfallversicherer muss deshalb darlegen und beweisen, dass unfallunabhängige Verschleißerscheinungen, die er nach § 10 I AUB 61 anspruchskürzend berücksichtigen will, über das altersgerechte Maß hinausgehen.

(hier: Verneint für einen degenerativen Bandscheibenvorschaden)
Rechtsgebiete:AUB 61
Vorschriften:AUB 61 § 10 I,
Verfahrensgang:LG Dortmund 2 O 86/98

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Urteil vom 06.07.2001, Aktenzeichen: 20 U 200/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-urteil-vom-06-07-2001-az-20-u-20099

"OLG-HAMM - 06.07.2001, 20 U 200/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN