( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 03.12.2003, Aktenzeichen: 3 Ss 435/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 435/03

Urteil vom 03.12.2003


Leitsatz:Die Einlassung des Verteidigers zur Sache kann nach § 254 Abs. 1 StPO als Geständnis des Angeklagten zumindest dann verlesen werden, wenn sie in einem richterlichen Protokoll enthalten ist und der Angeklagte bei Abgabe der Erklärung nicht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 254,
Stichworte:Geständnis, Angeklagter, Erklärung des Verteidigers, Verlesung, Schweigerecht,
Verfahrensgang:LG Essen vom 17.03.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Urteil vom 03.12.2003, Aktenzeichen: 3 Ss 435/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-urteil-vom-03-12-2003-az-3-ss-43503

"OLG-HAMM - 03.12.2003, 3 Ss 435/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN