JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Urteil vom 03.11.1999, Aktenzeichen: 20 U 102/99
| Leitsatz: | Leitsatz §§ 4 MB/KT 94 1) § 4 Abs. 2 MB/KT 94 ist hinsichtlich des Anknüpfungspunktes für den einjährigen Vergleichszeitraum unklar. Deshalb ist der für den Versicherungsnehmer jeweils günstigste zu wählen. 2) Der Senat neigt dazu, § 4 II wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam zu halten. Diese Trage bleibt aber offen. 3) Ein Anpassungsverlangen nach § 4 IV setzt voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Voraussetzungen dieser Vorschrift dargelegt werden. Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 3.11.99 (20 U 102/99) |
| Rechtsgebiete: | MB/KT 94 |
| Vorschriften: | MB/KT 94 § 4, |
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