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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMUrteil vom 03.11.1999, Aktenzeichen: 20 U 102/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 U 102/99

Urteil vom 03.11.1999


Leitsatz:Leitsatz

§§ 4 MB/KT 94

1)

§ 4 Abs. 2 MB/KT 94 ist hinsichtlich des Anknüpfungspunktes für den einjährigen Vergleichszeitraum unklar. Deshalb ist der für den Versicherungsnehmer jeweils günstigste zu wählen.

2)

Der Senat neigt dazu, § 4 II wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam zu halten. Diese Trage bleibt aber offen.

3)

Ein Anpassungsverlangen nach § 4 IV setzt voraus, daß dem Versicherungsnehmer die Voraussetzungen dieser Vorschrift dargelegt werden.

Urteil des 20. Zivilsenats des OLG Hamm vom 3.11.99 (20 U 102/99)
Rechtsgebiete:MB/KT 94
Vorschriften:MB/KT 94 § 4,

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